SEITE: 284 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & Sachkundiger Asbest ASI nach TRGS 519 & Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676

Die neue EnEV tritt ab 1. Mai 2014 in Kraft

21.03.2014 von Ralf Kampa - Meisterfachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks

 

Am 1.Mai 2014 tritt die vierte Änderung der EnEV in Kraft. Mit dem Beschluss des Bundesrates vom Oktober 2013 ändern sich für Hausbesitzer folgende Punkte:

  • Bis 2015 müssen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1.Janur 1985 errichtet wurden, modernisiert werden. Für einige Altanlagen gibt es Ausnahmen.
  • Für den Primärenergiebedarf von Neubauten gilt ab dem 1. Januar 2016 ein Faktor von 0,75
  • Für die Mindestqualität der Gebäudehülle gilt ab dem 1. Januar 2016 ein Faktor von 0,8
  • Für sanierte Gebäude gibt es keine Änderung
  • Ab 2015 dürfen in nicht eigen genutzten Wohnhäusern keine Heizkessel mehr betrieben werden, die vor 1985 gebaut wurden
  • Die Bundesländer verpflichten sich, die Energieasuweise stichprobenartig zu kontrollieren

Quelle: enev-online.de